Grundsteuer-Reform – Was ist neu?

Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Berechnung der Grundsteuer geht.
Hier geht es in wenigen Schritten zur Ermittlung Ihres Grundsteuerwerts.

Grundsteuer-Reform

Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Steuern und kann bis in das Jahr 2.000 v. Chr. zurückverfolgt werden. Bis zum 19. Jahrhundert war die Grundsteuer für die meisten deutschen Gebiete die Haupteinnahmequelle. Im Jahre 1935 bzw. 1964 wurden letztmalig die Grundstücke in Deutschland bewertet. Damals war vorgesehen, die Bewertung turnusmäßig vorzunehmen.

Dies wurde jedoch nicht umgesetzt, so dass das Bundesverfassungsgericht im April 2018 ein weitreichendes Urteil gefällt hat:
Die jetzige Grundsteuer verstößt seit 1. Januar 2002 gegen das Gleichheitsprinzip gem. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

Der Gesetzgeber wurde somit verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, welche am 8. November 2019 im Bundesrat verabschiedet wurde:

  • Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss eine Neubewertung aller rund 36. Mio. Grundstücke erfolgen
  • Abgabefrist für die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte ist der
  • Oktober 2022 (Stand 13. Dezember 2021)
  • In den Jahren 2023 und 2024 erfolgt die Auswertung der übermittelten Erklärungen, im Anschluss passen die Kommunen die Grundsteuerhebesätze ggfs. an
  • Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Anwendung der Werte für die neue Grundsteuer
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Hinweis: Unsere Seite wird kontinuierlich an das aktuelle Grundsteuerrecht angepasst.

Ihr Steuerberater in Hannover und Umgebung

Wie erfolgt die Bewertung der Grundsteuer?

Die Bewertung erfolgt grundsätzliche nach dem Bundesmodell (Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Durch eine sog. Öffnungsklausel haben die Bundesländer jedoch die Möglichkeit von dem Bundesmodell abzuweichen. Hiervon haben folgende Bundesländer Gebrauch gemacht und eigene Ländermodelle verabschiedet:

  • Baden- Württemberg
  • Bayern
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Saarland sowie
  • Sachsen
Im Jahr 2020 betrug das Grundsteueraufkommen für die Kommunen rund 15. Mrd. Euro. Durch die Reform soll sich das Aufkommen nicht vergrößern, da die Kommunen mittels der Grundsteuerhebesätze steuern können. Fraglich ist jedoch, ob es für alle Bürgerinnen und Bürger zu keiner Mehrbelastung führen wird. Vor allem in Großstädten, in denen die Immobilienpreise immer weiter steigen, müssen Eigentümer wahrscheinlich mit einer Mehrbelastung rechnen.

Die Übersicht der Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:

Baden-Württemberg

Modell:

modifiziertes Bodenwertmodell (abweichendes Ländermodell)

  • Wertabhängig vom Bodenrichtwert und Grundstücksfläche
  • Bebauung ist grundsätzlich irrelevant
Gesetzestext:

Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrund­ steuergesetz – LGrStG)

Bayern

Modell:

Flächenmodell (abweichendes Ländermodell)

  • Einflussfaktoren für die Besteuerung: Grundstücksfläche, Gebäudefläche, Nutzung
  • Einmalige Hauptfeststellung
Gesetzestext:

Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG)

Berlin

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Brandenburg

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Bremen

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Hamburg

Modell:

Wohnlagenmodell (abweichendes Ländermodell)

  • Bewertung unabhängig von der Nutzung
  • Wohnlage wird berücksichtigt (normale Lage, gute Lage)
Gesetzestext:

Hamburgisches Grundsteuergesetz (HmbGrStG)

Hessen

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer

Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Niedersachsen

Modell:

Flächen-Lage-Modell (abweichendes Ländermodell)

  • Einflussfaktoren: Grundstücksfläche, Gebäudefläche sowie Nutzung
  • Zusätzlich: Lage-Faktor
Gesetzestext:

Download und weitere Informationen:
www.grundsteuer-hannover.de

Nordrhein-Westfalen

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Rheinland-Pfalz

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Saarland

Modell:

Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Abweichende Steuermesszahlen
Gesetzestext:

Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar)

Sachsen

Modell:

Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Abweichende Steuermesszahlen
Gesetzestext:

Sächsisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG)

Sachsen-Anhalt

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Schleswig-Holstein

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Thüringen

Modell:

Bundesmodell

  • Orientierung an Grundstück und Gebäude
  • Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:

Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

Unser Angebot

Nutzerfreundlich, effizient, fristgerecht: Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung mit unserer sorgfältig ausgewählten Software-as-a-Service-Lösung

Die webbasierte Anwendung unterstützt uns bei der Erfassung aller erforderlichen Immobilien- und Grundsteuerdaten (z. B. Wohn-/ Nutzflächen) und liefert uns Informationen zu Ihren Grundsteuerwerten.

Unser Angebot:

  • Wir arbeiten auf einer Plattform zusammen.
  • Wir generieren Ihre Grundsteuererklärungen sowie Anzeigen und übermitteln diese für Sie direkt an die Finanzbehörde.
  • Selbstverständlich übernehmen wir die anschließende Bescheidprüfung für Sie. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Schauen Sie sich gern auf unserer Website um. Für die Vereinbarung eines Erstberatungstermins stehen wir Ihnen unter Tel.: 0511 165934-0 zur Verfügung

Damit wir den Auftragsumfang abschätzen können, benötigen wir Ihre Unterstützung.
Wir würden uns freuen, wenn Sie wenige Minuten investieren würden und uns durch Ihre Teilnahme an unserer Umfrage unterstützen würden.

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Vollmacht

Allgemeine Vollmacht ohne Beschränkung

Stand: 10.01.2022

Vollmacht

Vollmacht für Neumandate mit Beschränkung auf Grundstücksangelegenheiten

Stand: 10.01.2022

GrdSt StB Vertrag

Beauftragung zur Abwicklung der Grundsteuerangelegenheiten

Stand: 25.04.2022

Ihre Checkliste

Hier erhalten Sie Ihre Checkliste zum Download.

Checkliste

Stand: 24.01.2022

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