Grundsteuer-Reform
Dies wurde jedoch nicht umgesetzt, so dass das Bundesverfassungsgericht im April 2018 ein weitreichendes Urteil gefällt hat:
Die jetzige Grundsteuer verstößt seit 1. Januar 2002 gegen das Gleichheitsprinzip gem. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.
Der Gesetzgeber wurde somit verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, welche am 8. November 2019 im Bundesrat verabschiedet wurde:
- Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss eine Neubewertung aller rund 36. Mio. Grundstücke erfolgen
- Abgabefrist für die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte ist der
- Oktober 2022 (Stand 13. Dezember 2021)
- In den Jahren 2023 und 2024 erfolgt die Auswertung der übermittelten Erklärungen, im Anschluss passen die Kommunen die Grundsteuerhebesätze ggfs. an
- Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Anwendung der Werte für die neue Grundsteuer



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Wie erfolgt die Bewertung der Grundsteuer?
Die Bewertung erfolgt grundsätzliche nach dem Bundesmodell (Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Durch eine sog. Öffnungsklausel haben die Bundesländer jedoch die Möglichkeit von dem Bundesmodell abzuweichen. Hiervon haben folgende Bundesländer Gebrauch gemacht und eigene Ländermodelle verabschiedet:
- Baden- Württemberg
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Saarland sowie
- Sachsen

Die Übersicht der Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier:
Baden-Württemberg
Modell:
modifiziertes Bodenwertmodell (abweichendes Ländermodell)
- Wertabhängig vom Bodenrichtwert und Grundstücksfläche
- Bebauung ist grundsätzlich irrelevant
Gesetzestext:
Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrund steuergesetz – LGrStG)
Bayern
Berlin
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Brandenburg
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Bremen
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Hamburg
Hessen
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Mecklenburg-Vorpommern
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Niedersachsen
Modell:
Flächen-Lage-Modell (abweichendes Ländermodell)
- Einflussfaktoren: Grundstücksfläche, Gebäudefläche sowie Nutzung
- Zusätzlich: Lage-Faktor
Gesetzestext:
Download und weitere Informationen:
www.grundsteuer-hannover.de
Nordrhein-Westfalen
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Rheinland-Pfalz
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Saarland
Modell:
Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
- Abweichende Steuermesszahlen
Gesetzestext:
Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar)
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Schleswig-Holstein
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
Thüringen
Modell:
Bundesmodell
- Orientierung an Grundstück und Gebäude
- Bewertung erfolgt im Ertrags- oder Sachwertverfahren
Gesetzestext:
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)

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Vollmacht
Stand: 10.01.2022
Vollmacht
Stand: 10.01.2022
GrdSt StB Vertrag
Beauftragung zur Abwicklung der Grundsteuerangelegenheiten
Stand: 25.04.2022

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